Hier finden Sie unsere AGB
1.
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
Für den gesamten Geschäftsverkehr (Angebote, Bestellungen über den Onlineshop, Vereinbarungen, etc.) der Horwin Europe GmbH, Kammersdorf 173, A – 2033 Kammersdorf, Österreich, FN 477542 v, ("Lieferant", "wir" oder "uns"), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ("AGB"). Unser Geschäftspartner wird nachfolgend als „Vertragspartner“ bezeichnet. Diese AGB sind für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Vertragspartner verbindlich, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insb allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2.
Vertragsgegenstand
2.1
Der uns erteilte Lieferauftrag bezieht sich jeweils auf die im Rahmen des jeweiligen Auftrags des Vertragspartners näher bezeichnete und konkretisierte Ware. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, bei technischen oder produktionsbedingten Änderungen der zu liefernden Ware nach der Erteilung des Auftrages an uns der Ausführung, Form oder Konstruktion nach abweichende Ware auszuliefern, sofern hierdurch keine dem Vertragspartner unzumutbaren Abweichungen eintreten.
2.2
Jegliche Ausstattungsmerkmale oder sonstige technische Details der von uns vertriebenen Waren bzw. Produkte, wie sie in Prospekten bzw. in sonstiger Weise (Onlineshop, Internet, etc.) oder in sonstigen, wie auch immer gearteten, Werbematerialen dargestellt sind, gelten nur als beispielhafte Darstellung der jeweiligen Waren und werden demnach nicht Vertragsinhalt oder sonstiger Vertragsbestandteil. Besondere und/oder spezifisch vereinbarte Ausstattungs- oder technische Merkmale der von uns geschuldeten Ware werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesbezüglich eine dementsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung besteht.
3.
Liefertermin und Verzug
3.1
Wir bemühen uns, Lieferfristen und -termine nach Möglichkeit einzuhalten. Sie sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich stets als voraussichtlich avisierter Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung. Die Lieferung beginnt mit dem Tag der Auftragserteilung und gilt als eingehalten, wenn die Ware unser Lager bis zum Ende der Lieferfrist verlassen hat oder - bei allfälliger Versendungsmöglichkeit - die Versendung der Ware an ein von uns ausgewähltes Transport- oder Speditionsunternehmen gemeldet bzw. in Auftrag gegeben wurde. Eine vorzeitige Lieferung der jeweiligen Waren bzw. Produkte ist zulässig. Bei vorzeitiger Lieferung ist der jeweils frühere Lieferungszeitpunkt für die letztendliche Lieferung der Ware maßgeblich und nicht der ursprünglich vereinbarte und/oder vorgesehene Zeitpunkt der Lieferung. Unsere Lieferungen erfolgen sowohl innerhalb Österreichs als auch in andere EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Lieferungen in EU-Mitglieds- oder Drittstaaten können mit einer verlängerten Lieferzeit und zusätzlichen Kosten verbunden sein.
3.2
Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse oder sonstiger unabwendbarer Hindernisse, die von uns trotz der nach den Umständen des Einzelfalles anwendbaren und zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, wobei es unerheblich ist, ob dieses unvorhergesehene Ereignis oder sonstige unabwendbare Hindernisse bei uns oder bei einem etwaigen Unterlieferanten eingetreten sind (Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerung in der Anlieferung von Ausgangsprodukten, etc.). Das Gleiche gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung. Derartige Umstände werden dem Vertragspartner ohne unnötige Verzögerung mitgeteilt.
3.3
Im Falle einer Verlängerung der Lieferfrist gemäß Punkt 3.2 dieser AGB oder mangels bestehender Lieferverpflichtung des Lieferanten, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche und/oder Rücktrittsrechte des Vertragspartners. Für sämtliche Schäden, dies sich aufgrund eines Verzuges aufgrund eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses ergeben haben oder damit in sachlichem Zusammenhang stehen, wird daher ausdrücklich nicht gehaftet.
3.4
Änderungen allfälliger individueller Lieferkonditionen oder mit der Lieferung in Zusammenhang stehender Regelungen bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Bei Abänderungen des Auftrags- und /oder Vertragsinhaltes (insbesondere der Lieferkonditionen), die sich nach der jeweiligen Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner ergeben haben , die dazu geeignet sind, die Lieferfrist zu beeinflussen, verlängert sich die jeweilige Lieferfrist in angemessenem und verhältnismäßigem Ausmaß, sofern nicht einvernehmlich Abweichendes vereinbart wird.
3.5
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist ausschließlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich. Diese Nachfrist darf in jedem Fall nicht kürzer sein als 4 (vier) Wochen. Ein allfälliger Vertragsrücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Ein etwaiges Rücktrittsrecht bezieht sich jedenfalls ausschließlich auf den Lieferungs- bzw. Leistungsteil, bezüglich dessen ein unrechtmäßiger Verzug vorliegt.
3.6
Hat der Vertragspartner die Ware nicht wie vereinbart übernommen und befindet sich somit im Annahmeverzug, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei einem dazu befugten fachkundigem Dritten einzulagern. Zudem sind wir berechtigt, entweder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, zumindest 2 (zwei) wöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
4.
Preise
4.1
Sämtliche Preise/Kaufpreise der angebotenen Waren werden in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Kaufpreise sind somit als Nettopreise zu verstehen. Allfällige Steuern, Zölle oder sonstige Gebühren werden alleine vom Vertragspartner getragen.
4.2
Sofern mit dem Vertragspartner keine individuellen Kaufpreise vereinbart wurden, berechnen sich die jeweiligen Preise/Kaufpreise anhand der tagesaktuellen Listenpreise (Tagespreise).
4.3
Die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung in einer anderen Währung als Euro bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Sämtliche Nachteile die sich aus einer Schwankung des Wechselkurses (Fremdwährung zu Euro) ergeben, werden zur Gänze vom Vertragspartner getragen. Alle nach dem Vertragsabschluss eintretenden Veränderungen der Währungslandschaft werden zu Lasten des Vertragspartners verrechnet.
5.
Zahlungsbedingungen
5.1
Sämtliche Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird eine davon abweichende schriftliche Vereinbarung im jeweiligen Vertrag mit dem Vertragspartner getroffen. Zahlungen werden zuerst auf Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.
5.2
Der Vertrag gilt erst dann als erfüllt, wenn der gesamte Kaufpreis einschließlich aller damit in Zusammenhang stehender Steuern, Zölle, Gebühren oder sonstiger Nebenspesen vom Vertragspartner bezahlt und bei uns eingelangt ist.
5.3
Im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Vertragspartner werden Verzugszinsen in Höhe von 12,58 (zwölf komma achtundfünfzig) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank verrechnet. Dabei ist der Basiszinssatz, der am jeweils letzten Kalendertag eines jeden Kalenderhalbjahres in Geltung ist, für das jeweils darauffolgende Kalenderhalbjahr maßgebend. Sämtliche Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, werden vom Vertragspartner zur Gänze getragen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund allfälliger Gewährleistungsansprüche oder sonstiger behaupteter Gegenansprüche Kaufpreiszahlungen oder damit in Zusammenhang stehende Zahlungen zurückzubehalten oder in einer wie auch immer gearteten Weise gegeneinander aufzurechnen.
5.4
Wechsel werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet und sind vom Vertragspartner zu tragen.
5.5
Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe bei uns einlangt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag des Kaufpreises einschließlich aller damit zusammenhängenden Steuern und Gebühren sofort zur Zahlung fällig. Im Falle eines Terminsverlustes sind wir berechtigt, die gemäß Punkt 8. dieser AGB unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis sämtliche Forderungen vollständig einschließlich aller Nebenkosten erfüllt und geleistet wurden.
6.
Gefahrtragung und Versand
6.1
Sofern Waren auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners versendet werden, geht mit deren Übergabe an den externen Versandbeauftragten des Lieferanten, im Falle einer Spedition jedoch bereits mit Verlassen unseres Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Vertragspartner über.
6.2
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme durch den Vertragspartner aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Lieferanten liegen, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft / Anmeldung der Versendung beim externen Versandbeauftragten auf den Vertragspartner über.
7.
Rücktritt
7.1
Erfüllt eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgerecht, kann der jeweils andere Vertragsteil unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 (vierzehn) Tagen (der Vertragspartner wegen Lieferverzugs des Lieferanten nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 (vier) Wochen gemäß Punkt 3.5 dieser AGB) vom Vertrag zurücktreten.
7.2
Für den Fall des Rücktritts des Lieferanten vom Vertrag wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner sowie bei dessen unbegründeten Rücktritt ist der Lieferant berechtigt, Ersatz für die dadurch entstandenen Schäden zu fordern. Der Lieferant ist berechtigt, ohne weiteren Nachweis eines konkreten Schadens 30 % des Kaufpreises und anfallende Transportkosten als Schadenersatz zu begehren, wobei die Geltendmachung darüber hinaus gehender Nachteile ausdrücklich vorbehalten wird. Der Lieferant hat das Recht, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen.
7.3
Bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages durch den Lieferanten werden allenfalls bereits geleistete Anzahlungen ohne unnötigen Aufschub an den Vertragspartner zurückbezahlt.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1
Die geschuldete und/oder gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners aus dem zugrundeliegenden Kaufvertrag zwischen dem Lieferant und dem Vertragspartner Eigentum des Lieferanten. Vollständige Erfüllung der Zahlungsverpflichtung liegt erst mit vollständigem Einlagen des gesamten Kaufpreises sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Nebenkosten, Steuern und Gebühren Eingang beim Lieferanten vor.
8.2
Der Vertragspartner ist zu einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur nach ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten berechtigt. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Sicherungszession oder sonstige Belastung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Vertragspartner nicht gestattet. Für den Fall der Zustimmung zum Weiterverkauf ist der Vertragspartner verpflichtet, die Rechte des Lieferanten als Vorbehaltseigentümerin beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware zu sichern. Der Vertragspartner tritt zu diesem Zwecke bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zukommenden Forderungen gegenüber dem potentiellen Drittkäufer dieser Ware an den Lieferanten ab. Der Lieferant erklärt diese Forderungsabtretung anzunehmen. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Vertragspartner unverzüglich sämtliche zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen durch den Lieferanten erforderlichen Angaben und/oder Informationen dem Lieferanten gegenüber bekannt zu geben und den jeweiligen Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu verständigen.
8.3
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner den Lieferanten unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang bzw. Beschädigung versichern zu lassen.
9.
Gewährleistung und Mängelrüge
9.1
Der Lieferant ist im Falle der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware berechtigt, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach eigener Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Vertragspartner.
9.2
Die Feststellung der Mängel muss dem Lieferanten binnen 10 Werktagen per E-Mail an info@horwin.eu bzw. durch schriftliche Mitteilung des Vertragspartners unter Mitübersendung sämtlicher, für eine Beurteilung des jeweils geltend gemachten Mangels erforderlicher Unterlagen ermöglicht werden. Für den Fall, dass der Vertragspartner der Verpflichtung zur schriftlichen Rüge des Mangels binnen 10 Werktagen nicht nachkommt, erlischt die Verpflichtung des Lieferanten aus der Gewährleistung.
9.3
Lässt der Lieferant eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der Vertragspartner unter Ausschluss aller anderen Ansprüche das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Dem Lieferanten ist mindestens eine Frist von 40 (vierzig) Werktagen zu gewähren. Im Falle des Rücktritts und eines bereits erfolgten Verkaufs der Ware an den Endverbraucher, ersetzt der Lieferant ausschließlich den gegenständigen Wert der Ware. Sollte der Vertragspartner dem Endkunden aus welchem Grund auch immer nicht den vollen Wert der Ware ersetzen, so vermindert sich die Ersatzleistung des Lieferanten im gleichen prozentuellen Ausmaß. Darüberhinausgehende Kosten werden nicht zurückerstattet. Lieferschäden werden nur dann akzeptiert, wenn diese auf den Frachtpapieren der Spedition angegeben wurden.
10.
Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht- und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
11.
Transportkosten
Die Transportkosten werden vom Vertragspartner getragen. Davon abweichende Vereinbarungen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
12.
Garantie
12.1
Eine allfällige Garantie für die Produkte richtet sich ausschließlich nach den einzelnen Garantiebestimmungen der Hersteller der jeweiligen Produkte ("Hersteller") und wird somit ausschließlich nach Maßgabe und im Umfang der Garantiebestimmungen vom Hersteller geleistet. Die Abwicklung derartiger Garantieansprüche erfolgt über uns, als Vertragspartnerin des Herstellers, ohne dass daraus Ansprüche gegenüber uns abgeleitet werden können.
12.2
Schäden oder Mängel an der vom Lieferanten gelieferten Ware, die auf eine unsachgemäße Handhabung bzw. Wartung bzw. Veränderungen an der Ware selbst gegenüber dem Zustand bei Auslieferung zurückgeführt werden können, sind nicht nur von jeglicher Gewährleistung, sondern auch einer Herstellergarantie ausgenommen. Ebenso sind Verschleißerscheinungen sowie Ersatz von Verbrauchsmaterialien oder Betriebsmitteln (Batterien) von jeglicher Gewährleistung oder Ansprüchen aus der Herstellergarantie ausgenommen.
12.3
Garantieleistungen werden vom Lieferant an den Vertragspartner nur dann kostenfrei angeboten, wenn zwischen Lieferant und Vertragspartner keine offenen Forderungen bestehen. Sofern noch offene und nicht beglichene Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Vertragspartner bestehen, kann der Vertragspartner benötigte Garantieteile ausschließlich gegen Vorauskasse beziehen.
13.
Schadenersatz
13.1
Zum Schadenersatz ist der Lieferant in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung verjährt innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger.
13.2
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der Lieferant nicht.
14.
Gerichtsstand und Rechtswahl
14.1
Zur Entscheidung sämtlicher aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz des Lieferanten vereinbart.
14.2
Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.
Weitere Bestimmungen
15.1
Änderungen der geltenden AGB bleiben uns vorbehalten, sind jedoch nur mit Zustimmung des Vertragspartners möglich. Allfällige Änderungen werden zwei Monate nach Verständigung des Vertragspartners wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch (E-Mail-Form ausreichend) des Vertragspartners bei uns einlangt.
15.2
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
15.3
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
15.4
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen werden von uns anerkannt bzw. sind gerichtlich festgestellt. Das Zurückbehaltungsrecht kann jedem Fall nur in der Höhe des anerkannten Gegenanspruchs geltend gemacht werden.
15.5
Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Lieferanten.
15.6
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.